Prüfungsamt (Diplom Forstwissenschaft)
Aktuelles
Aufhebung der Prüfungsordnung
Gemäß Art. 2 der Satzung zur Aufhebung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Forstwissenschaft (17kB) können Diplomprüfungen letztmalig bis zum 31.März 2011 (Ausschlussfrist) abgelegt werden. Dies beinhaltet auch die Anfertigung und Abgabe der Diplomarbeit.
Bachelor/Master
Seit 2005 gibt es den B.Sc. Waldwirtschaft und Umwelt und seit 2008 den M.Sc. Forstwissenschaft
Diplom-Prüfungen 2010
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen in LB I und LB II hängen vor dem Prüfungsamt aus.
Termine und zugeteilte Prüfer der Diplomprüfungen im Frühjahr 2010 entnehmen Sie bitte dem Aushang vor dem Prüfungsamt. (18.01.2010)
Ablaufplan der Diplomprüfungen 2010
Wichtige Informationen zum Thema "Beurlaubung"
Nach Rücksprache mit der Universitätsverwaltung werden Sie hiermit darüber informiert, dass Studierende nur dann zur Diplom- / Magisterabschlussprüfung zugelassen werden können, wenn sie im Moment der Zulassung als ordentliche Studierende immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Anders formuliert bedeutet dies, dass diejenigen Studierenden, die beurlaubt sind, sich nicht zur Abschlussprüfung anmelden können!
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zulassungsvoraussetzungen bereits ein (oder mehrere) Semester zuvor vollständig erbracht wurden, der Moment der Zulassung zur Prüfung ist ausschlaggebend.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. (23.11.2007)
Wichtige Information bezüglich der Immatrikulation während Abschlussprüfungen
Gemäß § 17 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO) der Universität Freiburg vom 20.09.2007 müssen Prüfungskandidaten/-kandidatinnen bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung (mündliche oder schriftliche Prüfung bzw. Abschlussarbeit), einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholung, an der Universität Freiburg immatrikuliert sein.
Weitere Informationen im Studierendenportal
Neuerung in Bezug auf die Bescheinigung von Prüfungsunfähigkeit.
Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zu einer Prüfung antreten können bzw. sollten Sie während der Bearbeitungszeit für Ihre Diplom-, Magister-, Master- oder Bachelorarbeit erkranken, müssen Sie gem. der für Sie geltenden Prüfungsordnung unverzüglich ein s.g. formgerechtes Attest vorlegen. Um Missverständnissen vorzubeugen legen Sie im Krankheitsfall Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bitte das Formblatt "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit" vor. Das vollständig ausgefüllte Formblatt reichen Sie dann bitte umgehend beim Prüfungsamt ein.
Prüfungstermine
Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Diplom-Prüfungen
Ablaufplan der Diplomprüfungen 2010
Kontoauszug
Aufgrund eines Hardware-Schadens können Kontoauszüge nicht mehr online abgerufen werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bzgl. Ihres Kontoauszugs persönlich an Herrn Schneider (Mo-Fr von 10:30 bis 15:30 Uhr).
Prüfungsordnung
Praktikumsordnung
Praktikumsordnung (Ansprechpartner für Fragen rund um das Praktikum ist Dirk Niethammer)
Formulare/Merkblätter
Anmeldung Diplom (Diplomordnung vom 27.10.1999, Studienbeginn ab WiSe 2002/03)
Information für Darlehensnehmer (BaföG)
Leitfaden zur Anfertigung von Hausarbeiten
Formblatt "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit"
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen (Blöcke)
Studierende, die noch nicht alle Leistungspunkte erworben haben, wenden sich bitte an Herrn Niethammer.
Adressänderung
Aufgrund eines Hardware-Schadens können Sie Ihre Adresse nicht mehr online ändern. Bitte wenden Sie sich im Fall einer Adressänderung persönlich an Herrn Schneider (Mo-Fr von 10:30 bis 15:30 Uhr).
Email-Adressänderung
Aufgrund eines Hardware-Schadens können Sie Ihre Email-Adresse nicht mehr online ändern. Bitte wenden Sie sich im Fall einer Email-Adressänderung persönlich an Herrn Schneider (Mo-Fr von 10:30 bis 15:30 Uhr).
Blockverzeichnis
Alle Blockverzeichnisse seit 2004 als .pdf-Files:
