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Prüfungsamt (Magister Scientiarum Geographie)

Das Prüfungsamt der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften ist für Sie zuständig, wenn Sie Geographie als Hauptfach im Rahmen des Studiengangs Magister Scientiarum (M.Sc.) studieren und in diesem Hauptfach ihre Magisterarbeit anfertigen.
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt, das für das Fach zuständig ist, in dem Sie ihre Magisterarbeit schreiben werden.
Informationen zu Orientierungs- und Zwischenprüfungen erhalten Sie auf den Internetseiten der Geographischen Institute.

Aktuelles

 

Auslaufen des Studiengangs

Gemäß Art. 2 der Dritten Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang der Naturwissenschaftlichen Fakultäten (Magister Scientiarum) (65kB) kann das Studium Magister Scientiarum Geographie längstens bis zum 31.März 2011 abgeschlossenwerden. Dies beinhaltet auch die Anfertigung und Abgabe der Magisterarbeit.
 

Bachelor/Master

Seit 2005 gibt es den B.Sc. Geographie und seit 2008 den M.Sc. Geographie des Globalen Wandels

 

Wichtige Informationen für Studierende der Magister(MSc)- und Diplomstudiengänge zum Thema "Beurlaubung im Zusammenhang mit der Zulassung zu Abschlussprüfungen"

Nach Rücksprache mit der Universitätsverwaltung werden Sie hiermit darüber informiert, dass Studierende nur dann zur Diplom- / Magisterabschlussprüfung zugelassen werden können, wenn sie im Moment der Zulassung als ordentliche Studierende immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Anders formuliert bedeutet dies, dass diejenigen Studierenden, die beurlaubt sind, sich nicht zur Abschlussprüfung anmelden können!

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zulassungsvoraussetzungen bereits ein (oder mehrere) Semester zuvor vollständig erbracht wurden, der Moment der Zulassung zur Prüfung ist ausschlaggebend.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. (23.11.2007)

 

Wichtige Information bezüglich der Immatrikulation während Abschlussprüfungen

Gemäß § 17 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO) der Universität Freiburg vom 20.09.2007 müssen Prüfungskandidaten/-kandidatinnen bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung (mündliche oder schriftliche Prüfung bzw. Abschlussarbeit), einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholung, an der Universität Freiburg immatrikuliert sein.

Weitere Informationen im Studierendenportal

 

Neuerung in Bezug auf die Bescheinigung von Prüfungsunfähigkeit

Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zu einer Prüfung antreten können bzw. sollten Sie während der Bearbeitungszeit für Ihre Diplom-, Magister-, Master- oder Bachelorarbeit erkranken, müssen Sie gem. der für Sie geltenden Prüfungsordnung unverzüglich ein s.g. formgerechtes Attest vorlegen. Um Missverständnissen vorzubeugen legen Sie im Krankheitsfall Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bitte das Formblatt "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit" vor. Das vollständig ausgefüllte Formblatt reichen Sie dann bitte umgehend beim Prüfungsamt ein.

Prüfungsordnung

Magisterprüfungsordnung

Formulare/Merkblätter

 

Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung (MSc mit 2 Hauptfächern)

Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung (MSc mit 1 HF u. 2 NF)

Vergabe Magisterarbeit

Information für Darlehensnehmer (BaföG)

BaföG Erfassungsbeleg

Formblatt "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit"

 

Anmeldung zu den Prüfungen

Die Anmeldung zu den Prüfungen findet im Prüfungsamt statt. Bitte bringen Sie das entsprechende Formular sowie alle erforderlichen Unterlagen mit.

Adressänderung

Bitte nehmen Sie Adressänderungen an den SB-Terminals (UB, Rektorat, RZ) vor.

Emailadressänderung

Bitte sorgen Sie dafür, dass wir immer Ihre aktuelle Emailadresse haben. Geben Sie Ihre Emailadresse an den SB-Terminals (UB, Rektorat, RZ) oder über die MyAccount-Seite an.

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